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Donnerstag, 8. März 2012

NSU-Untersuchungsausschuss


Wenn rechtsradikale Terroristen Migranten töten möchten, dann werden sie sich auch in Zukunft nur schwer davon abhalten lassen. – Mal sehen was im Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden herauskommt.

Ein Umbau des Verfassungsschutzes ist schwer vorstellbar, es gibt mehrere Säulen gegen so ziemlich jede Form des Terrorismus, komme er vom linken oder rechten Rand oder aus dem islamistischen Millieu. Erwogen werden könnte auch eine Kompetenzerweiterung, darüber hinaus mehr Man-Power, mehr Mittel. Die (rechtliche) Kompetenzerweiterung wird schwerlich machbar sein, da das Bundesverfassungsgericht die Bürger- und Freiheitsrechte hoch achtet, wie man an den Urteilen zu der Vorratsdatenspeicherung und dem Großen Lauschangriff sieht. Außerdem ist die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger von der FDP bekannt dafür, sich für die Rechte der Bürger einzusetzen. An der ACTA-Bewegung sieht man des Weiteren dass vor allen Dingen junge Internetuser jede Einmischung in die Privatsphäre, sehr kritisch würdigen.

Der Staat hat eine schwierige Aufgabe.
Er muss auf der einen Seite seine Bürger vor Terroristen und (schweren) Straftätern schützen, darf auf der anderen Seite aber auch nicht deren Rechte beschneiden und nur in begründeten Ausnahmeverdachtsfällen zu aus Gefahrenabwehrsicht effektiveren Mitteln (Telefonabhören) greifen.

Damit zeigt sich das ganze Dilemma des Staates. Letzten Endes bleibt es bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst hängen, mit offenen Augen durch die Welt zu laufen, hellhörig zu sein und im entscheidenden Moment Zivilcourage an den Tag zu legen. Nur so kann man hoffen, dass es die tragische Verkettung unglücklicher Umstände, die dazu führte, dass drei Zwickauer Neonazis jahrelang ungehindert Ausländer ermorden konnten, ohne je dabei erwischt worden zu sein, ein Ausnahme bleibt.

Frischen Wind liefert die Aufarbeitung der NSU-Morde in eine ganz alte, andere Debatte, nämlich die des Für und Wieder eines Verbotsverfahrens der NPD.
So möchte der Innenminister nun prüfen lassen, ob es realistisch sei, ein solches Verbotsverfahren wieder in Angriff zu nehmen. Nicht noch einmal möchte man sich blamieren, nachdem das letzte Verfahren scheiterte, weil zu diffus war, wie viele V-Leute die NPD letzen unterwanderten und wer wen gegen wen zu welchen Aktionen aufstachelte.


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